Haus- und Badeordnung
(ergänzt durch die vom Land NRW erlassenen Einschränkungen durch die CoronaSchVO)
Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH „Mona Mare“
0 Vorbemerkung
Die Bezeichnung „Bad“ umfasst alle zugänglichen Bereiche des Mona Mare (Schwimmbereich, Saunabereich, vermietete Flächen bzw. Gebäudeteile).
Die Bezeichnung „Badegäste“ umschließt alle Nutzer/innen aller Bereiche des Mona Mare.
1 Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit und Sauberkeit im gesamten Bad.
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste und Mitarbeiter / innen verbindlich.
1.3 Alle Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
1.4 Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass niemand anderes durch sie gestört wird und die Aufrechterhaltung der Sicherheit gewährleistet bleibt.
1.5 Das Rauchen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
1.6 Gegenstände aus Glas dürfen außerhalb der Gastronomiebereiche nicht benutzt werden.
1.7 Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder, in schwerwiegenden Fällen, dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.
1.8 Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmengen verfügt.
1.9 Die Benutzung mitgebrachter Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte ist nicht erlaubt.
1.10 In Gefahrensituationen ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Bades unbedingt Folge zu leisten. Bei Gewitterlagen sind die Außenterrasse und die außenliegenden Becken zu räumen.
1.11 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
2 Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben und können bei den Mitarbeitern/innen erfragt werden.
Einlassschluss ist 1 Stunde vor Ende der Badezeit. Der Nassbereich ( Schwimmbecken, Schwimmhalle, Ruhezonen, Sauna, und Sanitärbereich) ist 15 Minuten vor Ende der Badezeit zu verlassen.
2.2 Die Betriebsleitung kann im Bedarfsfall die Benutzung des Badeds oder vonTeilen des Bades einschränken.
2.3 Der Zutritt zum Bad ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, offenen Wunden oder ansteckenden Hauterkrankungen leiden.
2.4 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 10 Jahren, Blinden sowie psychisch Beeinträchtigten ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson gestattet.
2.5 Gelöste Eintrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte werden nicht zurückgezahlt. Es gibt bei Sperrung einzelner Einrichtungsteile keinen Anspruch auf Reduzierung des Eintrittsentgeltes. Für verlorene Wertkarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.
3 Haftung
3.1 Badegäste benutzen das Bad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
3.2 Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der von den Nutzern in die Einrichtung mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
3.3 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
4 Benutzung des Bades
(weitere Einschränkungen sind tagesaktuell durch die Coronaschutzverordnung möglich; bitte achten Sie auf aushängende Hinweise)
4.1 Die Badezeit richtet sich nach dem Entgelt, dass an der Kasse gezahlt wurde. Das Lösen der Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt.
4.2 Die Aufbewahrungsschränke hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während der Nutzung des Bades bei sich zu tragen bzw. sicher aufzubewahren. Für abhanden gekommene Schlüssel ist durch den Badegast Ersatz zu leisten.
4.3 Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Benutzung von Seife, Shampoo und Waschlotionen ist außerhalb der Duschräume untersagt.
4.4 Barfußgänge, Duschräume und die Schwimmhalle sowie die Beckenumgangsbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
4.5 Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. In den Duschräumen darf die Badebekleidung abgelegt werden.
4.6 Die Benutzung der Sprunganlagen, Rutschen, Spielgeräte und der asserattraktionen (Schwalldusche, Massagedüsen, Whirlpool, Sauna ) geschieht auf eigene Gefahr. Den Nutzugshinweisen der Hinweisschilder und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
4.7 Bei der Nutzung der Sprunganlagen ist darauf zu achten, dass der Eintauchbereich der Wasserfläche frei ist.
4.8 Über die Erlaubnis der Nutzung von mitgebrachten Spiel- und Sportgeräten sowie Schwimmhilfsgeräten der Badegäste entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Aus Gründen der Sicherheit kann die Nutzung von mitgebrachten Spiel- und Sportgeräten untersagt werden.
Die Nutzung mitgebrachter Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
4.9 Durch Beschilderung gekennzeichnete gesperrte Bereiche, Anlagen und Räume dürfen nicht betreten werden.
4.10 Das Hineinwerfen und Hineinstoßen von Personen in die Wasserbecken sowie das Untertauchen des Sprungbereiches freigegebener Sprunganlagen und der Aufenthalt im Rutschenlandebecken sind untersagt.
4.11 Es besteht kein Anspruch auf eine Ruheliege oder Sitzplatz. Diese Bereiche sind nach Benutzung von persönlichen Gegenständen zu räumen.
Handtücher und andere Dinge dürfen nicht auf ihnen gelagert werden.
4.12 Der Zutritt wird nur mit einer Online-Reservierung für jede nutzende Person gestattet.
4.13 Das eigenständige Einhalten der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zum sofortigen Ausschluss vom Badebetrieb.
5 Ergänzende Bestimmungen für die Außenbereiche (weitere Einschränkungen sind tagesaktuell durch die Coronaschutzverordnung möglich; bitte achten Sie auf aushängende Hinweise)
5.1 Kleidung, die nach Beendigung der Badezeit nicht abgeholt wurde, wird vom Personal in Verwahrung genommen und nach den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.
5.2 Ballspiele sind auf den Liegewiesen und den Terrassen nicht erlaubt.
5.3 Das Benutzen des Sunshinepool ist Kindern bis zum 12 Lebensjahr erlaubt.
5.4 Das Benutzen des Spielplatzes ist Kindern bis zum 14 Lebensjahr erlaubt, Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
6 Besondere Hinweise
6.1 Für die Benutzung der Saunaanlage gilt eine erweiterte Benutzungsordnung, diese kann im Kassenbereich eingesehen werden.
6.2 Die Haus- und Badeordnung kann für Veranstaltungen und für das Schul- und Vereinsschwimmen teilweise außer Kraft gesetzt werden, ohne dass die Haus- und Badeordnung insgesamt außer Kraft gesetzt wird.
6.3 Verschlossene Garderobenschränke werden nach Betriebsschluss vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird in Verwahrung genommen.
Monheim am Rhein, den 03.06.2020
Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH